Kritik an der Tranzparenz bezüglich Bannverfahren

Das ist deine meinung und die darfst du haben. Viel spass und erfolg weiterhin

Edith sagt: und mir gehts halt darum, dass halt such hier im thread bereits - einige leute die wirklich erfahrung mit dem thema zu haben scheinen - die aussagen von waah als unbrauchbar/gefährlich bewertet haben. Solange du deren infos auch liest und dann für dich - möglichst objektiv - bewertest, ist das ziel erreicht :wink:

Übringens… richtig guter char-name!

Ohne auf das Thema groß einzugehen.

TE du hast Mats unterschlagen, schluss aus.

Wie er sich benommen hat ist egal, du bist der Dieb, zurücksenden und gut ist.

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Das stimmt so nicht. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass es sich wie folgt zugetragen hat:
A: Suche Enchanter, der mir Items disst. Gebe auch TG.
B: Hi, kann ich dir gerne machen.

A gibt B die Teil. B disst sie. Handelfenster wird geöffnet.

B: Wo ist das TG.
A: Gib mir meine Mats, du xxxx.
B: Dafür könnte ich dich melden.

B geht off.

In dem Fall wurde von B der Vertrag nicht eingehalten. Ihn (A) nun als Dieb zu bezeichnen, halte ich für sehr gewagt. Denn dazu Bedarf es der Absicht, sich die Dinge von vorhinein anzueignen. Das war aber (scheinbar) nicht der Fall.

A hat natürlich seinen Teil des Vertrages auch nur bedingt eingehalten, denn er hätte ja die Mats per Nachname an B schicken können, sobald der offline war. Wenn er das jetzt nicht getan hat, in der Absicht, sich die Mats zu behalten. Ja, dann ist Dieb gerechtfertigt.

Ich verstehe dich.

Aber angenommen du stellst deine Cola neben meine, und ich nehme versehentlich deine.
Hab ich doch überspitzt dein Eigentum entwendet, auch wenn ich das nicht absichtlich getan habe.
Jeder normale Mensch gibt dir dann DEINE Cola zurück, ob du ausrastest und mich als Hso bezeichnest weil ich versehentlich deine Cola genommen habe, muss jeder von halten was er meint :smiley:

Ich mein einfach den Mund abputzen, dem Spinner seine Mats wiedergeben und nie wieder was mit dem zutun haben.
Ich würde dir auch deine Cola wiedergeben und für die Zukunft könntest du mich mal wenn du mich beschimpft hättest, aber ich würde nicht mit deiner Cola wegrennen xD

Nicht auf sein Recht pochen und weiter ziehen ist manchmal einfacher.

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Desayd hat ihn nirgends als dieb bezeichnet. Lediglich festgehalten - und das hat auch blizz, sonst hätts keinen bann dafür gegeben - dass das verhalten vom TE eben auch nicht Ok oder den Regeln von Blizzard entsprechend war.

Und solange du etwas nicht selber siehst bzw. dabei warst, geh davon auch dass beide beteiligten dich anlügen… denn die wollen (meistens) eigennützig den grössten vorteil!

(Ja, gibt auch nette und grundehrliche menschen!)

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Die Frage ist, speichert Blizzard Informationen zu Ingame-Aktivitäten?
Neben wir den Fall des TE.

Spieler X lässt sich von mir Sachen für ein ausgemachtes tg entzaubern. Handelsfenster offen, tg nicht drin - ich weise ihn darauf hin.

Speichert Blizzard, dass Gegenstände gehandelt wurden? Oder, ob der TE die entzaubert hat?
Wie sollten sie wie hier im Fall einer Beschwerde über den TE bewerten, ob die Beschwerde berechtigt ist, ohne diese Information?
Wir können wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass Blizzard mindestens die Handelsaktivitäten eine Weile speichert.

Oder sagen wir, es geht um Lootstreitigkeiten, wie hier: Blizzard loescht mein BiS Item, gibt mir keine Informationen und schließt alle Tickets
Wie sollte das entschieden werden, ohne zu speichern, wer welches Item erhalten hat?

Wir können also wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass Ingame-Informationen in einem nicht näher bekannten Umfang für einen nicht bekannten Zeitraum gespeichert werden.

Daraus ergibt/ergab sich die Frage, ob Blizzard im Rahmen der DSGVO verpflichtet wäre, den Betroffenen diese Daten zu nennen. Bzw., ob diese Informationen zu solchen Ingame-Aktivitäten „personenbezogene Daten“ sind.

Dazu sagt die DSGVO folgendes:

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

  1. „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder ndirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02016R0679-20160504&from=DE#tocId17

Kann ich als natüriicher Person über die Daten zu meinen Handelsaktivitäten mit meinem Char Waah im Spiel direkt oder indirekt identifiziert werden?
Natürlich.

  • Char Waah handelt Gegenstand w mit Char x.
  • Char Waah gehört zum Account y.
  • Account y gehört zur natürlichen Person z (das bin ich, die natürlicher Person Klaus-Bärbel Müller).

Ich kann über die Information also indirekt identifiziert werden. Da die DSGVO ausdrücklich alle entsprechenden Daten einschließt, fallen sie daher unter die Auskunftspflicht.

Zusammengefasst und aus den oben genannten Belegen abgeleitet:

  • Es werden sicherlich Ingame-Daten gespeichert. Das zu komplett zu verneinen entbehrt jeder logischen Grundlage.
  • Laut DSGVO müssten sie im Bericht enthalten sein.

Ich will hier btw nicht „den Experten“ geben. Ich habe mich zwar beruflich mit der DSGVO beschäftigt, aber ich bin kein Datenschutzbeauftragter, Fachanwalt oder irgendwas in der Art. Das habe ich auch nie für mich in Anspruch genommen.
Alles was in diesem Forum steht ist meine persönliche Meinung, die ich mir aufgrund meiner Informationen bilde. Das sollte doch wohl selbstverständlich sein. Muss ich das wirklich bei jedem Beitrag explizit dazu schreiben? :slight_smile: Oder spricht irgendwas dagegen, dass ich diese Meinung äußere, obwohl ich ein ausgewiesener Experte bin? Schätze, dann wäre das Forum wohl ziemlich leer. :smiley:

Nein musst du nicht. Die quintessenz meiner aussage (und einiger anderen, nur habens die noch detaillierter erläutert ist folgende:

„Wenns dich interessiert und dus wissen willst, frag einen datenschutz-experten und teil diese info dann hier. Alles andere ist halt diskutieren unter (uns fast allen) halbschlauen, wo dann eben gefährliches halbwissen entsteht, wenn das jemand für voll nimmt!“

Ich bin ehrlich gesagt etwas verwirrt, wie ihr über die Unterschlagung fremder Ware (ich rede nicht von Diebstahl, sondern Unterschlagung) über die entsprechende Strafe zu endlosen DSGVO-Diskussionen kommen könnt. :clown_face:

Also mal ehrlich, was kann denn eine Datenschutz-Grundverordnung mit all ihren Vor- und Nachteilen dafür oder dagegen, wenn in einem Online-Rollenspiel zwei Leute aneinander rasseln?!?

Mir ist es ehrlich gesagt pups, welche Daten dann mit einer solchen Anfrage kommen, denn ich käme tatsächlich nicht einmal auf die Idee, aufgrund eines solchen Falles die DSGVO-Anfrage zu stellen oder gar zu kritisieren.

Ich bin Laie und ich möchte mich auch nicht groß einmischen, bitte einfach nicht beachten und schon gar nicht angepieselt fühlen. Aber für mich ist die DSGVO eine der, wenn nicht sogar die Errungenschaft(en) der europäischen Union der letzten 20 Jahre. Darüber eine „Beweislast-Recherche“ über eine entsprechende DSGVO-Anfrage überhaupt zu versuchen halte ich schon bald für fahrlässig mißbräuchlich, denn a.) werde ich kein verwertbares Ergebnis daraus erhalten, womit ich die Regeln des Rechte-Inhabers umbiegen könnte und b.) mache ich damit unnötige Arbeit was mittel- bis langfristig zu einer Beschneidung der Verbraucherrechte führen könnte, da man den Anbietern nicht mehr zumuten kann, aufgrund jedes „Furz und Friemels“ eine DSGVO-Anfrage zu bedienen.

Und ja, mir ist bekannt und bewusst, dass ein jeder jederzeit das Recht hat, eine solche Anfrage zu stellen. Das ist ja, was ich so feiere. Allerdings halte ich es auch für wichtig, verantwortungsvoll selbst mit diesem Recht umzugehen, zumindest, wenn wir dieses noch lange und uneingeschränkt nutzen können wollen. :wink:

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Das war zuerst auch mein gedanke… deshalb hab ich - bei nem anderen vergleich hier im thread - die verhältnissmässigkeit angesprochen. Aber der thread zeigt, wohin so eine diskussion abdriften kann. Da habe auch ich schuld daran und gelobe besserung! Solle den leitsatz: kann man nix nettes sagen lieber ruhig bleiben… endlich mal einhalten.

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Oben meinte jemand, dass es keinen Sinn ergibt, wenn Blizzard sich bei der Verweigerung der gewünschten ausführlichen Infos zu einem Bann über ein Ticket auf „Datenschutzgründe“ berufen würde, weil die laut DSGVO ja eh alle entsprechenden Daten auf Anfrage rausrücken müssten.
Eine Meinung, die mir einleuchtet.
Darum hab ich mich dafür interessiert, ob sie denn die entsprechenden Informationen tatsächlich auf eine Betroffenen-Anfrage rausrücken müssten, und ob sie das tun.
Meine Meinung: Ja, müssten sie, nein, tut sie nicht. :slight_smile:

Im Ganzen hat die Diskussion also einen echten und relevanten Bezug zum Thema, oder nicht? :slight_smile: Und zumindest ich finde sie interessant.

[e] Und, um jetzt wieder auf den ursprünglichen Punkt zu kommen, äußere ich gerne noch eine weitere provokante These:
Ist das Argument von Blizzard „Wir können dir aus Datenschutzgründen keine weiteren Infos geben und sagen daher nix. Punkt“ nicht vielleicht sogar sogar als ein Versuch anzusehen, den Datenschutz in eine pervertierte Richtung zu verdrehen, und ihn als Waffe komplett entgegen seinen ursprünglichen Sinn einzusetzen? :smiley:

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Schonmal auf die sensationelle Idee gekommen, dass sie diese Daten nicht rausrücken (dürfen), da sie eben auch personenbezogene Daten anderer Personen gemäß DSGVO zu schützen haben? :wink:

Du wirst dich kaputt lachen, was man aufgrund solcher Logs oder Aufzeichnungen alles an Daten auswerten könnte von anderen, wenn man diese Daten sinnvoll verknüpfen würde. Es soll Unternehmen geben, die damit tatsächlich Milliarden verdienen und es soll Menschen geben, die damit böse Dinge tun können.

Ich bin da komplett unparteiisch, aber hier spiele ich in Team Blau.

Edit: Davon mal ab: Sie haben die Pflicht, dir alle Daten zu nennen, die Rückschlüsse auf deine Person ziehen können. Nach dem, was ich lesen durfte, war alles relevante im Kern dabei. Sie haben aber nicht die Pflicht, alle Daten betreffend deiner Alias‘e zu geben, die sie besitzen. Warum auch, es sind ihre Daten, nicht deine. Und solange sie bei allen so Verfahren, ist es jedem unmöglich, aus den erhaltenen Daten Rückschlüsse auf Dritte zu geben. :man_shrugging:

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Ich habe früher mal ganz bewusst einen Handelsbetrug begangen im Handelsfenster. Dachte halt es sei „erlaubt“.
Nach ca. 3 Std hat mich ein GM gefragt was passiert sei. Ich meinte ich hab das mitgenommen und ja, da meinte er ich solle das doch bitte zurück geben. Der Spieler XY wartet am Brunnen in SW auf mich. Da bin ich hin und dann war die Sache gegessen.

Ja, ich war damals ein frecher Bengel.

Da liegst du grundlegend und komplett falsch. Informiere dich zu dem Thema.
Google einfach „dsgvo personenbezogene daten“. Lies dir durch, was das ist und worauf es sich bezieht. Steht quasi in jedem Link, den die Suchanfrage zurückliefert. Wenn du dann noch Lust hast, google „dsgvo Informationspflicht“, und lies dir das durch. :slight_smile:

N versuch wars wert, du siehst aber wohin es führt :wink:

Also entweder fragen die leute jemanden der wirklich, wirklich ahnung hat, oder reimen sich hier halt die eigenen regeln zusammen.

Da kommst du nicht viel weiter…

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Manche Leute hier würde ich gerne mal sehen wenn sie unschuldig verurteilt werden. Ingame ist das zwar „nur“ ärgerlich aber da hier auch viele mit Reallife Vergleichen kommen…

„Hey wir nennen dir keine Gründe aber du kommst jetzt einfach mal hinter Gitter“

Die Forenpolizei wirft natürlich erstmal direkt mit Steinen.

Das ist halt das was viele nicht wirklich begreifen… hier handelt es sich um ein spiel, dass man freiwillig spielt (und dafür zahlt)… so ein schlechtes bild habe ich noch nicht von blizzard, als dass ich da alles (ingame technisch) hinterfragen müsste.

Im RL sieht das ganz anders aus und da hätte sowas auch wirklich massive einschränkungen zur folge… da verstehe und begrüsse ich, dass es - zumindest bei uns - so läuft, wie es läuft :wink:

Deine Platte hat einen Sprung. Du bist irgendwie bei „frage jemanden, der sich auskennt“ hängen geblieben.

Aber gut, das können wir gerne auch andersrum spielen: Am besten fragst du künftig erstmal jemanden, der sich auskennt, bevor du in Foren Leuten vorwirfst Quatsch zu erzählen. Denn das kannst ohne wirlich, wirklich fachliche Auskunft wohl nicht im geringsten beurteilen und reimst dir nur was zusammen.
Danach kannst du dann wiederkommen und die gewonnen Erkenntnisse hier teilen.
Na? Is recht so? Passt doch gut, dein Credo, oder? :smiley:

Mich persönlich hat deine wiederholte inhaltlose Leier allerdings tatsächlich weiter gebracht. :stuck_out_tongue: Die hat mir nämlich den Anlass geboten, meine Aussagen erneut ausführlich zu überprüfen (tatsächlich kann es ja immer sein, dass man Quatsch erzählt). Dabei stellte sich heraus, dass sie, nach Meinung von Leuten die sich in deinen Worten „wirklich, wirklich auskennen“, wohl doch ziemlich zutreffend sind.

Ich hab eher das gefühl, dass bei dir was nicht stimmt.

Da gehts um nen trivialen, gerechtfertigten bann wegen einem fehlverhalten (beider) beteiligten und du machst daraus fast ne angelegenheit auf höchster politischer ebene.

Bevor du selber irgendwelche mutmassungen anstellst, ob blizz korrekt vorgeht oder nicht, frag einen fachkundigen und poste dem seine antwort… oder such eben weiter auf google - wie du selber ja schon angegeben hast (und was ich ja vor einiger zeit schon vermutet habe).

Das problem bleibt halt weiterhin bestehen… wenn man die grundlagen nicht kennt, sollte man nicht oben einsteigen und meinen sein „senf“ zum thema sei wirklich was wert.

Aber eben… generier probleme, wo keine bestehen, schiess weiterhin mit kanonen auf spatzen und viel spass beim nächsten thema, wo du dann ne doktorarbeit dazu schreibst, die von jedem sachverständigen nach zwei-drei seiten zur seite gelegt wird.

Edith sagt: inhaltslos waren meine sachen - nur weil du sie nicht verstehst / verstehen willst - noch lange nicht…

Aber seis drum… dass wir auf einen gemeinsamen nenner kommen ist ziemlich unwahrscheinlich. Deshalb verabschiede ich mich hier mal und wünsche ne gute Zeit.

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Echte Vollprofis hier am Werk, ich seh schon … ich bin dann mal googlen. :wink: :wave:

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Geht man vom Naheliegenden aus, dass Handelsdaten unter IDs und nicht Klarnamen/Charakternamen gespeichert sind, handelt es sich um Pseudonymisierung.
Fragt sich nur noch, ob Art 4 Nr. 5, Erwägungsgründe 28 und 29 i.V.m. 12 (2) DSGVO greift, aber dann hätte eventuell auf die Hinderungsgründe hinewiesen werden müssen.
Es bleibt wie so vieles im Recht halt meist eine Einzelfallentscheidung und muss von Profis und nicht uns betrachtet werden :slight_smile:

Ich bin nicht sicher, ob § 246 StGB greift. Blizzard stellt in den Eulas klar, dass Spieler kein Eigentum an den Daten (Charakter, Ausrüstung, ingame-Währung, etc.) erwerben. Sie werden dem Spieler überlassen. Verbleiben sie im Eigentum von Blizzard, wenn sie von einem Char zu einem anderen gehandelt werden? Dies wäre ein Ausschlußkriterium für Unterschlagung.
Zwischen den Chars könnte man sich sicherlich am 246 entlang hangeln.
Aber wie eben schon geschrieben: Es bleibt wie so vieles im Recht halt meist eine Einzelfallentscheidung und muss von Profis und nicht uns betrachtet werden :slight_smile:

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