Die Frage ist, speichert Blizzard Informationen zu Ingame-Aktivitäten?
Neben wir den Fall des TE.
Spieler X lässt sich von mir Sachen für ein ausgemachtes tg entzaubern. Handelsfenster offen, tg nicht drin - ich weise ihn darauf hin.
Speichert Blizzard, dass Gegenstände gehandelt wurden? Oder, ob der TE die entzaubert hat?
Wie sollten sie wie hier im Fall einer Beschwerde über den TE bewerten, ob die Beschwerde berechtigt ist, ohne diese Information?
Wir können wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass Blizzard mindestens die Handelsaktivitäten eine Weile speichert.
Oder sagen wir, es geht um Lootstreitigkeiten, wie hier: Blizzard loescht mein BiS Item, gibt mir keine Informationen und schließt alle Tickets
Wie sollte das entschieden werden, ohne zu speichern, wer welches Item erhalten hat?
Wir können also wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass Ingame-Informationen in einem nicht näher bekannten Umfang für einen nicht bekannten Zeitraum gespeichert werden.
Daraus ergibt/ergab sich die Frage, ob Blizzard im Rahmen der DSGVO verpflichtet wäre, den Betroffenen diese Daten zu nennen. Bzw., ob diese Informationen zu solchen Ingame-Aktivitäten „personenbezogene Daten“ sind.
Dazu sagt die DSGVO folgendes:
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
- „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder ndirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02016R0679-20160504&from=DE#tocId17
Kann ich als natüriicher Person über die Daten zu meinen Handelsaktivitäten mit meinem Char Waah im Spiel direkt oder indirekt identifiziert werden?
Natürlich.
- Char Waah handelt Gegenstand w mit Char x.
- Char Waah gehört zum Account y.
- Account y gehört zur natürlichen Person z (das bin ich, die natürlicher Person Klaus-Bärbel Müller).
Ich kann über die Information also indirekt identifiziert werden. Da die DSGVO ausdrücklich alle entsprechenden Daten einschließt, fallen sie daher unter die Auskunftspflicht.
Zusammengefasst und aus den oben genannten Belegen abgeleitet:
- Es werden sicherlich Ingame-Daten gespeichert. Das zu komplett zu verneinen entbehrt jeder logischen Grundlage.
- Laut DSGVO müssten sie im Bericht enthalten sein.
Ich will hier btw nicht „den Experten“ geben. Ich habe mich zwar beruflich mit der DSGVO beschäftigt, aber ich bin kein Datenschutzbeauftragter, Fachanwalt oder irgendwas in der Art. Das habe ich auch nie für mich in Anspruch genommen.
Alles was in diesem Forum steht ist meine persönliche Meinung, die ich mir aufgrund meiner Informationen bilde. Das sollte doch wohl selbstverständlich sein. Muss ich das wirklich bei jedem Beitrag explizit dazu schreiben? Oder spricht irgendwas dagegen, dass ich diese Meinung äußere, obwohl ich ein ausgewiesener Experte bin? Schätze, dann wäre das Forum wohl ziemlich leer.