Stimme ich zu
Insbesondere prickelnd, wenn die unbefugten Aussteller auch noch der Allianz angehören. Da reicht eine Hirnwäsche für den Käufer des Titels nicht mehr aus als Strafe.
Goblins verkaufen alles was der Kunde wünscht, ob es tatsächlich das Gewünschte ist ist ja was ganz anderes. Man muss manchmal etwas kreativ sein. Und wenn der Kunde noch nicht mal weiss was er zu kaufen wünscht oder etwas geistig zurück geblieben ist um so besser.
Erwerbsregel Nr. 164 - Die Dummheit des Kunden ist nicht dein Problem
Wobei ich in diesem Fall tatsächlich eine schriftliche, SEHR genaue Vertragsklausel über den Erwerb bereitliegen haben wollte. Wurde bereits mehrfach erwähnt, dass das doch die eine oder andere Konsequenz nach sich zieht. (Andererseits reizt mich das gerade echt, nen Goblin zu erstellen, einfach nur für diesen Plot. Der darf dann auch gern sterben, aber ich feier dieses Bild vor meinem inneren Auge gerade, wenn dieser verar…te Blutelf merkt, was er da eigentlich angedreht bekommen hat. )
Glaube das wurde auch nirgends behauptet?
Ich hab gerade gehört Yisuf ist ein kleinwüchsiger schwarzer Mensch.
Really? Langsam bin ich von nichts mehr geschockt.
Als nächstes erzählt ihr mir irgendwer stellt mit Worgen und nem Trank der dich schrumpft Vulpera bei der Allianz dar.
Man könnte ihn zum Magistrat von Beutebucht machen und das ganze als Schreibfehler verkaufen.
Und mal ehrlich wie wollen die den richtigen Goblin erwischen wir sehen doch alle gleich aus und es gibt Millionen von uns.
Ach das mit dem Aufspüren ist denke ich nicht das Problem. Das Problem, das ich da sehe ist wirklich, wie man das derart richtig stellt, dass man da lebend rauskommt. Stelle ich mir auch sehr spannend vor. Voreingenommene bzw. subjektive Gegner zu überzeugen ist nicht ganz einfach.
Dem Ganzen muss noch hinzu gefügt werden, dass der Prüfling anschließend übergangslos Mitarbeiter der Zauberschule werden sollte.
Ahhhhhhhh! Gute Idee. Gefällt mir.
Tzztzz, hat du noch nie vom „Opferlamm“ gehört?
Man nimmt einen mittellosen Goblin gibt im schicke protzige Sachen und sagt ihm was er zu tun/sagen hat. Man tritt nie selber in Erscheinung und handelt aus dem Hintergrund. Nach der Abwicklung des besagten hochrisikobehafteten Geschäfts erleidet das „Opferlamm“ einen schrecklichen tragischen meistens sehr feurigen hochexplosiven Unfall.
Warum nennst du es dann nicht direkt „Magierprüfung“, statt „Magisterprüfung“? Magier kannst du ja beschäftigen, aber als Wald-und-Wiesen-Schule Magister der Elfen zu ernennen? Naja…
Einfach mal weil es gerade im privaten Kreise besprochen wird:
Da der TE sich sehr schweigsam zeigt hier mal ein bisschen Schwurbel:
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Der Charakter ist nicht weiter für das Zusammenspiel mit der Allgemeinheit gedacht, ergo kann der Titel ignoriert werden
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Der Charakter erhielt einen Retcon, Teile seiner Hintergrundgeschichte wurden nachträglich angepasst, sodass der Titel kein Problem darstellt
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Der Charakter behält zwar den Enginenamen, wird aber IC umbenannt, ergo bekommt eine völlig andere Person diesen Titel
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Der Charakter trägt momentan noch diesen Enginenamen, wird aber (sobald möglich) umbenannt werden und somit eine andere bespielte Person. Womit der Titel auch kein Problem wäre.
Hat noch jemand Ideen?
Hallo, er verkauft Magisterdiplome der Freien Magisterschule von Keezan die natürlich von Silbermond anerkannt werden. Immerhin ist auf der Urkunde das Siegel eines Handelsprinzen.
Übrigens hats du immer noch nicht auf das Angeboten des Handelsprinzen geantwortet wo er dir Anbietet 10 Millionen Tonnen Keezeanisches Gold nach Sturmwind zu transferieren bei einer nur geringen im Voraus zu entrichtenden Gebühr von nur 500000 Goldstücken.
Damit würde er alle Personen die dabei waren, oder davon gehört haben vor den Kopf stoßen.
Kann er gerne machen.
Soll sich aber nicht wundern wenn seine Schule plötzlich von einigen Elfen niedergebrannt wird, wenn das rauskommt.
Ich hab nicht gesagt, dass alle diese Varianten Mitspielerfreundlich sind. Allerdings frag ich mich halt gerade schon… Er erstellt diesen Thread und äußert sich dann aber nicht weiter. Das hat für mich schon was von „Ich koche ab jetzt ein neues, anderes Süppchen. Ätsch“.
Gut es könnte natürlich auch daran liegen, dass das Thema völlig entfremdet wurde… aber das hätte er ja auch richtig stellen können.
Ob auf dem Magisternamen ein blutelfisches Copyright liegt, dass mit Gewalt grenzüberschreitend verteidigt wird?
Je nach Anwendung halt. Es wurde ja schon mehrfach erwähnt, dass die Bezeichnung an sich nicht ausschließlich en Quel’Thalas genutzt wird. Der TE wird aber sehr wahrscheinlich diese Anwendung im Sinn haben. Wäre in etwa so als würdest du als Österreicher einem Deutschen den Titel des Bundesjustizministers geben. Ich wette, diesen Titel gibt es auch in anderen Ländern (natürlich übersetzt in die jeweilige Landessprache), aber dieser Deutsche wird den Titel genau so nutzen wollen. Um sich als ein Minister im deutschen Bundestag (Bundesrat? Das bringt mich immer durcheinander) auszuweisen.
Der Einfluss von bestimmten Personen die NOCH IMMER in deiner Gilde sind färben entweder ab…
Oder es haben sich die richtigen Zwei gefunden.
In diesem Fall wäre es der Bundestag (in DE). Der Bundesrat ist aus Vertretern der Länder zusammengesetzt und dient als zweite Kammer.