Dieses Prepaid Gesetz würde ich gerne mal sehen.
Bitte Link, bzw. in welchem Gesetzestext ist das geregelt?
Würde mich tatsächlich mal interessieren.
Dieses Prepaid Gesetz würde ich gerne mal sehen.
Bitte Link, bzw. in welchem Gesetzestext ist das geregelt?
Würde mich tatsächlich mal interessieren.
Das war ein Beispiel. Blizzard duldet sogar Dinge, die sie eigentlich verbieten. Macht es auch nicht besser aus Kundensicht.
Aber es war ein unsinniges Beispiel, denn wie du gerade selbst sagtest „Dinge die sie eigentlich verbieten“.
Darunter fallen boosts gegen Gold nicht, da sie nicht verboten sind.
Diese Addons waren seit jeher explizit verboten, das Verbot wurde nur nie (oder zumindest selten) durchgesetzt. Das ist noch einmal etwas völlig anderes als eine Duldung.
So lang “ihr” aufhört, Boosts mit einer offiziellen Erlaubnis zu adeln, die es nicht gibt, kann ich damit leben
Es ist erlaubt, da in den Lizenzbeschränkungen nichts anderweitiges geregelt ist.
Wofür machen sich die Leute bei Blizz überhaupt die Mühe so nen Müll runterzutexten wenn eh keiner den Mist ernte nimmt?
Einer Offiziellen Erlaubnis wie der die bereits mehrmals verlinkt wurde?
Armes Blizzard. Dauernd wird ihnen vorgeworfen dass die Kommunikation ihrerseits mangelhaft ist, dabei liest einfach niemand ihre Stellungsnahmen.
Du vergisst hierbei dass Blizzard bei allem was es tut ein böses und allmächtiges Unternehmen ist was uns unsere Seele klauen will!
hust
AGB-Klauseln, die einen Verfall von Prepaid-Restguthaben vorsehen, sind nach einem BGH-Urteil unzulässig (Urteil vom 09.06.2011, Az. III ZR 157/10). Der Anspruch auf Auszahlung unterliegt allerdings der allgemeinen Verjährung. Diese tritt drei Jahre zum Jahresende, nachdem das Guthaben eingezahlt wurde, bzw. drei Jahre zum Jahresende nach Kündigung ein.
Von der Verbraucherzentrale. Wenn ich mein Battlenet. Account bei AB kündige muss mir das Guthaben was ich noch drauf habe zurück erstatten. Gut sind nur noch 39 € aber hey es ist meins.
du bist auf der richtigen fährte.^^
aber wie du es sagst, ist etwas fehlerhaft.
du hast recht. tatsächlich lassen wir uns alle ziehen oder werden mal gezogen irgendwo und wir überspingen dabei bewußt hürden / umgehen die vorgesehene mechanik. das ist sogar spielprinzip um zb in seinen bereich vorzustoßen oder das spiel so zu spielen wie man es selbst mag…also: wo endet das spiel(prinzip) und wo beginnt der exploit?
vllt im umfang? vllt in der auswirkung …auch auf andere ? und wie messen? ich glaube, ob / wie ich (mich) entlohne(n lasse), welche auswirkungen das hat, wie oft es geschieht, ist nicht so ganz unwichtig.
nicht vergessen: hier hat zb der te bargeld! ausgegeben, um sich erfolg zu kaufen. sie wie es mittlerweile immer mehr zu tun scheinen. glaubst du, daß ist noch reines spiel beim zocken oder doch eher schon geschäft mit massiven auswirkungen auf unser aller spielen?
(und komme mir nicht mit e-sport!^^)
ich muß raus. noch viel spaß. bis zum nächsten mal. irgendwann. vllt.
hmm. das wären ja fast 2 runs, wenn ich das richtig verstanden habe…^^
aber ich glabe, ich habe mal wieder nur haab zugehört…^^
nein blizzard stieg vom olymp, um uns das feuer zu geben. das rad und die frauen/männer. alles sehr selbstlos.
mist. ich habe mal wieder die büchse der pandorra verlegt. leihst du mir vllt deine?
nun habe ich die griechische mythologie total durcheinander gewirbelt. aber das kennt eh keiner mehr. vllt komme ich damit durch.
nun schluss
Ja, das ist lustig.
[69] Dem steht nicht entgegen, dass Nummer 6. 4 Satz 2 AGB-VVM bestimmt ist, dass der Kunde hinsichtlich der Rückgabe der Prepaid-Karte „vorleistungspflichtig im Verhältnis zu seinen etwaigen Ansprüchen gegen E. infolge der Beendigung des Vertrags“ ist. Zwar kann bei feinsinniger Betrachtung hieraus geschlossen werden, dass entgegen dem in Nummer 6. 3 Satz 3 AGB-VVM vermittelten Eindruck auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses noch Forderungen des Kunden gegen die Beklagte bestehen können, die möglicherweise auch die Auszahlung eines Restguthabens zum Gegenstand haben.
Du kannst ein „möglicherweise“ nicht in „ich kriege es immer zurückgezahlt“ wandeln, außerdem ist - meinem Kenntnisstand zufolge - der Sachverhalt ein ganz anderer.
Außerdem sind Urteile immer mit Vorsicht zu genießen, wenn dazu nichts explizites geregelt ist, werden sich voraussichtlich andere Richter daran orientieren, müssen es aber nicht.
Kannst ja beantragen dass sie ein Gesetz dazu verfassen.
Vlt. wird’s ja in BGB aufgenommen
Würde ich nie für Boosting in m+ oder Raids nehmen. Eher für neue Addons. Dank Echtgeld AH konnte ich mir 3 Erweiterungen leisten. Ja bin ein böser Hexer. Hab arme Kleine Gamer um Ihr Taschengeld gebracht, bin ich nicht stolz drauf. Aber die Items fielen mir vor die Füsse und brauchte sie nicht.
Aber hey es war erlaubt.
Boosting nein danke. Ich warte auf Classic Server mal schauen wie es da abläuft. Aber wenn die erste Werbung
MC Run für 500k Gold auf Retail kommt. pack ich das Blendpulver aus und bin entgültig weg von WoW.
Ich habe es gelesen.
Textverständnis nennt man es dann, wenn aus einem Verbot für X, keine Erlaubnis für Y wird, wenn dafür explizit Duldung steht.
Diese ganze Diskussion kommt ja nur zustande, weil auf Biegen und Brechen behauptet wird es wäre erlaubt.
Statt konkret: ohne Unterstützung für den Boostkäufer (d.h. Risiko bis zum Totalverlust) seitens des Entwicklers geduldet. Und das aufgrunddessen entwicklerseitig eher abgeraten wird.
So steht das da. Und nix anderes.
Ich weiß garnicht, warum da so drauf beharrt wird.
Dem schließe ich mich an.
Ja, weil ein Dulden ja nicht sagt dass es nicht erlaubt ist.
Wäre es nicht erlaubt wäre es in den Lizenzbeschränkungen mit aufgeführt, ist es aber nicht.
Ist doch ganz simpel?
Oder ganz einfach, man macht ein Ticket in dem man das Problem mit dem Guthaben erwähnt auch im Hinblick das man ja Gold zu Guthaben umwandeln kann.
Und schlägt vor das man vielleicht 2 Arten von Guthaben hat einmal das mit Gold erworbene in BlizzTokens umgewandelt das man benutzen kann. Und das Guthaben was ich mit Echtgeld erworben habe. Das erste bekomme ich nicht wieder, das 2te Garantiert.
Somit hat man 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Die Ingame Währung bleibt das was Sie ist und kann nur in Blizzardtokens umgewandelt werden. Und für die Tokens kann ich mir dann andere Spiele oder Karten im Battlenet Shop Kaufen.
Oder ich nehme mein Geld was ich wieder bekommen kann. Wenn ich nicht alles brauche. Aber hey ich bin Chemietechniker kein Entwickler
Auf welcher Grundlage?
Wegen des Urteils?
In dem Urteil geht es um einen Prepaidvertrag der sich automatisch verlängert. Das ist nicht gleichzustellen mit dem willentlichen Einzahlens von Guthaben.
Aber kannst für uns ja gerne den Test machen, zahl 20 EUR ein, und lass dann den Account löschen um danach rechtlich dir deine 20 EUR wiederzuholen.
Und bitte berichte dann.
Ganz einfach, weil es einfacher fällt zu boosten oder sich zu boosten wenn es erlaubt wäre statt nur geduldet.
Duldung hat sowas anrüchiges, klingt wie Cheatcodes bei GTA oder Spezialmoves bei Tekken. Und wenn man das macht trübt es ja sein Spielgefühl